Herzlich Willkommen in der Grundschule Großlittgen

allgemeine Schulinfos

Schulinfos zur Grundschule Großlittgen


Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und führen diese sinnvoll weiter. In den ersten beiden Schuljahren sollte Ihr Kind täglich nicht länger als 30 Minuten die Hausaufgaben bearbeiten. In den Jahrgängen drei und vier können die Hausaufgaben 45 bis 60 Minuten in Anspruch nehmen.

Sportunterricht

Das Tragen von Schmuckstücken ist im Sportunterricht aus Unfallverhütungsgründen nicht erlaubt.

Ebenso sollte an diesen Tagen darauf geachtet werden, dass die Kinder Kleidung/ Schuhe tragen, welche sie selbst zügig wechseln können.

Bei Nichtteilnahme am Sportunterricht ist eine schriftliche Entschuldigung oder telefonische Nachricht am Unterrichtstag erforderlich.

Fundsachen

Oftmals bleibt Kleidung der Kinder liegen, die wir nicht zuordnen können. Diese können Sie in der Fundkiste im Eingangsbereich wiederfinden.

 Am Ende des Schuljahres werden alle nicht abgeholten Kleidungsstücke in die Altkleidersammlung gegeben.


Was mache ich, wenn …?

... mein Kind krank ist?

Falls Ihr Kind erkrankt ist, müssen Sie uns dies mitteilen (06575 – 4738). Dies sollten Sie spätestens in der Zeit von 7:10 Uhr bis 7:35 Uhr tun, bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. Ab dem dritten Fehltag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung oder ein Attest des Arztes. Ein Attest ist auch bei einer längerfristigen Befreiung vom Sportunterricht nötig.

 

... mein Kind nicht pünktlich zum Unterricht kommen kann?

Bitte geben Sie uns darüber Bescheid (persönlich, schriftlich oder telefonisch).

 

Zur Beachtung:

Aus Sicherheitsgründen sind alle Schultüren ab 07:35 Uhr

geschlossen.

Achten Sie bitte daher auf Pünktlichkeit.

 

... mein Kind beurlaubt werden muss?

Bei einem wichtigen Anlass von ein bis zwei Fehltagen richten Sie Ihren schriftlichen Antrag mit Begründung mindestens eine Woche vorher an die Klassenleitung.

 

Bei längerer Fehlzeit richten Sie den schriftlichen Antrag evt. mit nötigen Unterlagen an die Schulleitung.

Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung unmittelbar vor den Ferien nicht ausgesprochen werden darf!